Von Banken und welche Länder sie so böse finden

Aus der Münchner Abendzeitung im Mai dieses Jahres:

Dieser Spaß ging nach hinten los: In einer Überweisung an einen Freund trug ein Münchner im Januar als Verwendungszweck unter anderem „bin laden“ ein – und geriet so ins Fadenkreuz der Ermittler.

Sein Name steht nun zehn Jahre auf der schwarzen Liste der Bundesbank, wegen des nicht begründeten Verdachts der versuchten Terrorfinanzierung.

Der Titel des Artikels bezeichnet den fraglichen Verwendungszweck als “schlechten Witz”, aber das, was hier ein noch viel schlechterer Witz ist, ist ja wohl die völlig wahnsinnige Folge einer simplen Überweisung, deren Zusammenhang mit tatsächlicher Terrorfinanzierung man ja nun wirklich arg in Zweifel ziehen kann. Als wenn ein Geldwäscher Überweisungen mit dem Verwendungszweck “Geldwäsche” tätigen würde, oder Bombenbauer ihre Lieferanten per Überweisungen mit “10kg Plutonium gem. Auftragsbestätigung vom …” bezahlten.


Mini-One-Stop-Shop ... habt ihr sie noch alle?

Ab 2015 ändert sich die Behandlung der Umsatzsteuer bei Privatkunden im europäischen Ausland, was die Lieferung von elektronischen Gütern angeht. Bisher galt, dass der Anbieter in dem Land, in dem er sitzt, eben die Umsatzsteuer jenes Landes erhebt. Das bedeutet: Wenn ich mir bei Amazon ein MP3-Album kaufe, beinhaltet der Preis 15% luxemburgische Umsatzsteuer - und nicht etwa 19% deutsche Umsatzsteuer. Da Amazon für MP3s - die ausschließlich an Privatkunden verkauft werden - ohnehin keine Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt, fällt das kaum jemandem auf. Ein in Deutschland beheimateter MP3-Lieferant hingegen müsste 19% Umsatzsteuer berechnen, was logischerweise in höheren Endkundenpreisen resultiert. Für Unternehmen führt das dazu, dass es lukrativer sein kann, sich in einem Land anzusiedeln, das möglichst niedrige Umsatzsteuersätze hat.


Warum es sinnvoll ist, Domains und Hosting zu trennen

Kundenbindung

Über Jahre und Jahrzehnte hinweg haben insbesondere Massen-Webhoster den Eindruck entstehen lassen, Domains und Hosting seien untrennbar miteinander verbunden: Wollte man irgendwo einen Webspace haben, brauchte man zwingend eine Domain dafür. Hatte man schon eine, musste man sie zwingend zum Hostingprovider umziehen.


"Ich kann alle User sehen!"

Nicht oft, aber doch hin und wieder bekommen wir Hinweise bzw. Anfragen von Usern, die sich darüber wundern (oder sich auch daran stören), dass man bei uns sehen kann, welche User es so auf einem System gibt. Manche finden das unschön; andere sehen uns in diesem Punkt als „tiefenentspannt“, manche sehen darin auch eine schwere Sicherheitslücke - die es aber faktisch gar nicht ist.

Die kurze Antwort ist: „Das ist bei Unix eben so“.


Wieso eigentlich "Uberspace"?

Worum es uns eigentlich geht, war von Anfang an der Begriff „Userspace“, also mit „s“ statt „b“. Unter Linux wird mit Userspace traditionell alles bezeichnet, was nicht im Kernelspace läuft, sprich, alles, was irgendwie von einem Menschen konfiguriert und gestartet wurde. In der etwas engeren Auslegung verstehen viele unter „Userspace“ auch den Bereich, in dem ein normaler Linux-Systemuser schalten und walten kann - also den Bereich, für den keine Root-Rechte benötigt werden.